
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Buchlogistik und Buchauslieferung
Version 1.0 - 20240305
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Vertragsgegenstand:
Wir, die Wolf Buch Service Ges.m.b.H., sind ein österreichisches Logistikunternehmen. Gegenstand unseres Unternehmens ist unter anderem die Erbringung von Logistik- und Transportleistungen und sämtlicher sonstiger Leistungen, die erforderlich sind, um das Warensortiment (im folgenden Vertragstext auch „Bücher“ genannt) der Buchlieferanten, Großhändler und Verlage (im folgenden Vertragstext auch "Lieferanten" genannt) in die Geschäftsstellen des österreichischen Bucheinzelhandels (im folgenden Vertragstext auch "Händler" genannt) auszuliefern, sowie die Rücklieferung der von den Händlern nicht verkauften Bücher etc. (im folgenden Vertragstext auch „Buchretouren“ genannt) von deren Geschäftsstellen an die Lieferanten.
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Unsere Geschäftsbedingungen:
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deren jeweils geltender Fassung. Diese gelten für alle unsere Verrichtungen und Leistungen für Lieferanten und Händler und deren Verrechnung an diese vereinbart.
Individualvertragliche Vereinbarungen zwischen uns und den Lieferanten und Händlern haben, auch wenn dies nicht ausdrücklich bestimmt wurde, jedenfalls Vorrang gegenüber diesen Bedingungen.
3.) Beginn und Dauer des Vertragsverhältnisses, Kündigung
Das Vertragsverhältnis zwischen den Lieferanten und Händlern unter Einbeziehung unserer Geschäftsbedingungen (2.) beginnt mit unserer erstmaligen Beauftragung durch diese bzw. mit unserer unwidersprochenen erstmaligen Leistungserbringung für diese. Für die Wirksamkeit des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses bedarf es keiner Erklärungen der Vertragsparteien oder weiterer Voraussetzungen. Das Vertragsverhältnis gilt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Lieferanten und Händler sowie wir sind berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Letzten eines jeden Monats aufzukündigen. Die Kündigung bedarf zu deren Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Zugehens der schriftlichen Kündigung beim Kündigungsgegner maßgeblich.
Im Falle des Zahlungsverzuges unserer Vertragspartner sind wir berechtigt, unsere Leistungen solange einzustellen, bis der Zahlungsrückstand vollständig aufgeholt ist, oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Diese Geschäftsbedingungen regeln auch die Abwicklung der Buchretouren zwischen Lieferanten und Händlern und sind diesbezüglich für diese untereinander verbindlich.
4.) Leistungsbeschreibung:
Wir sind berechtigt, sämtliche vertraglichen Verrichtungen und Leistungen durch Unterbeauftragte unserer Wahl (Erfüllungsgehilfen) ausführen zu lassen.
Wir übernehmen aufgrund des Vertragsverhältnisses für unsere Vertragspartner die Besorgung der Abholung der von den Lieferanten bereitgestellten Büchersendungen, deren Kommissionierung (Verteilung auf die zu beliefernden Händler) und Zustellung an die jeweiligen Händler.
Die Zustellung der Büchersendungen durch uns an die Händler erfolgt im Allgemeinen außerhalb deren Geschäftszeiten werktags zwischen 20:00 und 08:00 Uhr. Wir sind innerhalb dieses Zeitfensters an keine Zeitvorgaben gebunden. Die Zustellung der Büchersendungen an die Händler erfolgt an deren uns jeweils zuletzt genannten Depotplatz. Für diesen und dessen Tauglichkeit und Sicherheit ist ausschließlich der jeweilige Händler verantwortlich. Sollte dieser Depotplatz für uns nicht zugänglich sein, dürfen wir einen anderen auswählen (Ersatzdepotplatz). Eine Überprüfung der Depotplätze auf deren Tauglichkeit und Sicherheit vor Zugriffen Dritter hat durch uns nicht zu erfolgen und übernehmen wir für diese keine Haftung. Die Ablieferung und Zustellung der Büchersendungen an die Händler gilt mit deren Abstellen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen auf deren Depot- bzw. Ersatzdepotplatz vollzogen, damit endet unsere Obhut und unsere Haftung und Gefahr für Beschädigung, Verlust etc. der Bücher und geht die Gefahr für Beschädigung, Verlust etc. der Bücher damit auf die Händler über.
Wir übernehmen aufgrund des Vertragsverhältnisses für unsere Vertragspartner auch die Abholung der von den Händlern bereit gestellten Buchretouren, deren Kommissionierung (Verteilung auf die einzelnen Lieferanten) und Rücklieferung an die Lieferanten. Die Händler stellen uns die verpackten Buchretouren auf ihrem Depotplatz zur Abholung bereit. Deren Übernahme durch uns in unsere Obhut gilt – für uns widerleglich - mit Anfertigung des Übernahmescans und deren körperliche Übernahme durch uns bei Abholung vollzogen, bis dahin tragen die Händler die Gefahr für Beschädigung, Verlust etc. der bereit gestellten Buchretouren. Die Übernahme der Buchretouren durch uns erfolgt im Allgemeinen außerhalb der Geschäftszeiten der Händler.
5.) Informations-, Prüf- und Rügepflichten:
Die Lieferanten haben uns die Auslieferdaten (Aviso-Listen etc.) für die Bücher und deren Versand an die Händler ausnahmslos am Vortag per E-Mail bis spätestens 17:30 Uhr zuzusenden.
Die Händler haben die Büchersendungen umgehend nach deren Übernahme auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und allfällige diesbezügliche Vorbehalte schriftlich bis spätestens 12:00 Uhr desselben Tages per E-Mail an rekla@wolfbuch.at oder Fax 01-865 6878 50 an uns zu richten, widrigenfalls bis zum Beweis des Gegenteiles die Vermutung gilt, dass sie die Büchersendungen vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand erhalten haben.
Die Händler haben Buchretouren ausnahmslos bis spätestens 15:00 Uhr in unserem Onlineportal für Buchretouren portal.wolfbuch.at ordnungsgemäß anzumelden. Die abgepackten, mit den aus dem Portal stammenden Retouren-Etiketten versehenen Buchretouren müssen von den Händlern an einem der drei auf die Anmeldung folgenden Werktage auf deren jeweiligem Depotplatz zur Abholung durch uns bereitgestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist können wir Buchretouren nicht mehr zur Rücklieferung übernehmen, diese Buchretouren müssen von den Händlern in unserem Onlineportal storniert und dort neuerlich angemeldet werden.
Bei Übernahme der angemeldeten Buchretouren werden die Retouren-Etiketten der Händler von uns eingescannt (Übernahmescan). Erfolgt innerhalb der drei auf die Anmeldung folgenden Werktage durch uns kein Übernahmescan, gelten angemeldete Buchretouren als von den Händlern nicht zur Abholung bereitgestellt und von uns als nicht übernommen. Davon werden wir die Händler spätestens vier Werktage nach der Anmeldung per Mail in Kenntnis setzen. Erfolgt keine derartige Verständigung, gilt dies – für uns widerleglich - als Bestätigung für die Abholung der Buchretouren.
Die Rückbeförderung der Buchretouren der Händler zu den Lieferanten erfolgt durch uns innerhalb eines Zeitfensters von fünfzehn Werktagen ab Übernahmescan. Die Lieferanten haben innerhalb einer Frist von zwanzig Werktagen ab Einlangen der Buchretouren der Händler bei ihnen diese zu überprüfen, diese den einzelnen Händlern zuzuordnen und diesen eine entsprechende Gutschrift (Retourengutschrift) zu erstellen. Für den Zeitraum von 1. Jänner bis 30. April eines jeden Jahres wird diese Frist für die Buchretouren-Kontrolle und -zuordnung bei den Lieferanten auf dreißig Werktage erweitert.
Reklamationen zu nicht eingelangten Retourenpaketen müssen von den Händlern im Zeitraum 1. Mai bis 31. Dezember spätestens vor Ablauf einer Frist von vierzig Werktagen, im Zeitraum 1. Jänner bis 30. April spätestens vor Ablauf einer Frist von fünfzig Werktagen ab dem Zeitpunkt der Abholung beim Händler bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche unter Angabe der Sendungsdaten bei uns schriftlich reklamiert werden.
Als Werktage gelten nur die Wochentage Montag bis Freitag, die kein Feiertag sein dürfen.
6.) Verrechnungs- und Zahlungskonditionen:
Die auszuliefernden Buchsendungen werden von den Lieferanten hinsichtlich der Tragung der Kosten der Auslieferung der Bücher an die Händler entweder als "frei" oder "unfrei" kategorisiert. Diese Kategorisierung übernehmen wir für die Abrechnung unserer Leistungen, ohne Verpflichtung zur Überprüfung deren Richtigkeit. Die Verrechnung der erbrachten Leistungen der Kategorie "frei" erfolgt gegenüber den Lieferanten. Die Verrechnung der erbrachten Leistungen der Kategorie "unfrei" erfolgt gegenüber den Händlern. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils monatlich, die Rechnungsbeträge sind jeweils binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug an uns zu bezahlen.
Reklamationen zu Rechnungen müssen durch die Händler und Lieferanten ausnahmslos längstens binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich erfolgen, ansonsten gelten unsere Rechnungen als durch diese anerkannt und ist jeder Einwand/Anspruch ausgeschlossen.
Für unsere Verrichtungen und Leistungen gelten unsere jeweils gültigen Tarife. Durch unsere Beauftragung bzw. die Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten diese durch die Lieferanten und Händler anerkannt. Wir sind jederzeit zu Tarifanpassungen berechtigt, verpflichten uns aber, die Händler und Lieferanten über eine bevorstehende Tarifänderung oder -anpassung drei Monate im Voraus schriftlich zu informieren, damit Händler und Lieferanten die Möglichkeit haben, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen, sofern sie die beabsichtigte Tarifänderung nicht akzeptieren sollten. Eine Tarifänderung wird daher zwischen den Vertragsparteien erst neunzig Tage nach der Information über die bevorstehende Tarifänderung wirksam.
Die geänderten Tarife gelten dann bis auf weiteres bis zur nächsten Tarifanpassung. Mit einer Tarifanpassung verlieren die vorher gültigen Tarife ihre Gültigkeit.
7.) Haftung:
Wir haften für Beschädigung oder Verlust von Büchern bzw. Buchretouren nur, sofern diese in unserer Obhut Gewahrsam uns oder unsere Erfüllungsgehilfen daran ein Verschulden trifft. Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen ist für leicht fahrlässiges Handeln ausgeschlossen. Eine Haftung für ein Verschulden für die Auswahl unserer Unterbeauftragten (Erfüllungsgehilfen) wird abbedungen.
7.1. Buchauslieferungen:
Für Beschädigung oder Verlust von Büchern haften wir der Höhe nach mit deren Nettowarenwert (d.i. der Ladenpreis der Bücher abzüglich Rabatt abzüglich Umsatzsteuer), insgesamt aber mit maximal € 350,00 (dreihundertfünfzig) je Schadensfall.
Für den Eintritt von Beschädigungen und Verlusten in unserem Gewahrsam sowie ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden ist der Anspruchsteller beweispflichtig.
Unsere Haftung für Beschädigung oder Verlust von Büchern ist ausgeschlossen, sofern der Depotplatz des Händlers untauglich oder vor Zugriffen Dritter nicht sicher ist. Der Beweis des Gegenteils obliegt dem Händler.
7.2. Buchretouren:
Für Beschädigung oder Verlust von Büchern anlässlich von Buchretouren haften wir der Höhe nach mit deren Nettowarenwert (d.i. der Ladenpreis der Bücher abzüglich Rabatt abzüglich Umsatzsteuer), insgesamt aber maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme der für diese Fälle eingedeckten Versicherung gemäß deren Bedingungen.
Diese beträgt derzeit, entsprechend dem maximalen Nettowarenwert der Buchretouren, € 350,00 (Euro dreihundertundfünfzig) pro Schadensfall. Änderungen der Versicherungsbedingungen und der Versicherungssumme bleiben vorbehalten, diese werden auf Anforderung schriftlich und durch unsere aktualisierten AGB´s auf unserer Homepage www.wolfbuch.at mitgeteilt.
Für Buchlieferungen und Buchretouren höheren Wertes können die Händler den entsprechenden Büchermehrwert durch uns versichern lassen, die dafür entstehenden Kosten verrechnen wir den Händlern. Der Wunsch nach einer höheren Versicherungseindeckung ist uns rechtzeitig vor Ausführung unserer Leistungen schriftlich anzuzeigen.
8.) Gerichtsstand und Rechtswahl:
Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten der Lieferanten und Händler uns gegenüber ist Wien. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist Wien.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen.
9.) Sonstiges:
Allfällige Geschäftsbedingungen der Lieferanten und Händler werden ausdrücklich ausgeschlossen und haben uns gegenüber keine Gültigkeit.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen der Lieferanten und Händler gegenüber unseren Forderungen ist ausnahmslos unzulässig, ausgenommen davon sind lediglich Gegenforderungen welche wir im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
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